• Disziplinarrecht
    Wolfering ⬥ Simons

Disziplinarrecht

Die anwaltliche Beratung im Disziplinarrecht und eine interessengerechte Verteidigung von Beamten und Dienstordnungsangestellten in Disziplinarverfahren ist unsere ausgewiesene Stärke.

Das Disziplinarrecht betrifft unmittelbar das Vertrauensverhältnis zwischen Beamten und Dienstherrn. In allen Fragen des Disziplinarrechts ist eine umsichtige, einfühlsame und vertrauensvolle Beratung notwendig. Die Durchführung eines Disziplinarverfahrens stellt für einen Beamten in der Regel einen tiefen Einschnitt in seine Laufbahn dar. Eine Maßnahme auf dem Gebiet des Disziplinarrechts führt in der Regel zu schweren Folgen bei der weiteren Fortsetzung seiner Laufbahn. Dies steht im Mittelpunkt unserer Beratung.

Wir beraten und verteidigen Beamte und Dienstordnungsangestellten im Rahmen unserer Spezialisierung im Disziplinarrecht seit über 20 Jahren im Vorfeld eines Disziplinarverfahrens, im Untersuchungsverfahren nach Einleitung eines Disziplinarverfahrens sowie vor den Disziplinarkammern der Verwaltungsgerichte nach Erhebung einer Disziplinarklage. Eine umfassende Vertretung und Verteidigung im Disziplinarverfahren gewährleisten wir insbesondere in folgenden Fällen:

• Vorwurf der Vorteilsnahme/Bestechlichkeit
• Entgegennahme von Geschenken
• Verstöße gegen das Nebentätigkeitsrecht
• Strafrechtliches/Disziplinarrechtliches Fehlverhalten außerhalb des Dienstes
• Vorwurf der Steuerhinterziehung
• Verbot der Führung der Dienstgeschäfte
• Suspendierung
• Einbehaltung von Dienstbezügen im Disziplinarverfahren
• Drohende Entfernung aus dem Dienst
• Herabsetzung in ein niedriges Amt
• Kürzung der Dienstbezüge/Versorgungsbezüge
• Verstoß gegen Weisung eines Vorgesetzten
• Festsetzung eines Unterhaltsbeitrages
• Ahndung einer Sucht
• Bruch von Dienstgeheimnissen
• Vorschriftswidrige Nutzung von Dienstcomputer

In allen Fragen des Disziplinarrechtes, die auch strafrechtlichen Bezug haben, arbeiten wir vertrauensvoll mit Fachanwälten für Strafrecht zusammen, die ihrerseits wiederum den dienstlichen Bezug beachten. Die Folgen des Disziplinarrechts sind meist viel schwerwiegender als die rechtlichen Folgen einer strafrechtlichen Ahndung. Dies wird bei der Führung von Strafverfahren oft vernachlässigt. Darauf achten wir in der Zusammenarbeit mit den betreffenden Kollegen des Strafrechtes besonders.

Auch für das Disziplinarrecht gilt:
Unser oberstes Ziel ist die Wiederherstellung des Vertrauensverhältnisses zwischen unserem Mandanten und seinem Dienstherrn.

Im Disziplinarrecht ist es notwendig, möglichst frühzeitig zu handeln. Dann besteht eine realistische Chance, ein Disziplinarverfahren zur Einstellung zu bringen, bevor eine Disziplinarverfügung ergeht. Zögern Sie deshalb nicht und vereinbaren Sie einen Erstberatungstermin.


< nach oben >