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    Wolfering ⬥ Simons

Hochschulrecht

Auf dem Gebiet des Hochschulrechtes beraten wir Mandanten zu allen hochschulrechtlichen Fragestellungen im Rahmen unserer Spezialisierung. Unser Beratungsangebot im Rechtsgebiet Hochschulrecht richtet sich an Universitäten, Fachhochschulen, private Hochschulen, Bildungsakademien und andere Bildungseinrichtungen, die akkreditierte Studiengänge anbieten, sowie an Studierende oder Studienbewerber.

Das Hochschulrecht ist einem stetigen Wandel unter Berücksichtigung der europarechtlichen Harmonisierung im Rahmen des Bologna-Prozesses unterzogen. Die Neuausrichtung aller Hochschulen in diesem Prozess ist hochschulrechtlich von hoher Komplexität. Auf dem Gebiet des Hochschulrechtes beraten wir Universitäten, Fachhochschulen, private Hochschulen und andere Bildungseinrichtungen, die einen akkreditierten Studiengang anbieten oder anbieten wollen, in folgenden Fragestellungen:

• Akkreditierung einer Hochschule, Fachhochschule oder privaten Hochschule
• Akkreditierung eines Studienganges
• Franchising von Studiengängen
• Begleitung des Verfahrens der Akkreditierung gegenüber Agentur
• Anpassung der Prüfungsordnung von Studiengängen
• hochschulrechtliche Probleme der inneren Organisation der Hochschule
• Personalrecht der Hochschule
• Begleitung und Beratung bei der Berufung von Hochschulpersonal

Einen Schwerpunkt legen wir im Hochschulrecht auf die Beratung im Rahmen des Franchisings von Studiengängen gem. § 75 Abs. 2 des Hochschulgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen.

Im Rechtsgebiet Hochschulrecht haben wir lange Zeit auch Studienplatzklagen durchgeführt. Da deren Durchführung aber zusehends von einigen wenigen Kanzleien im Massenverfahren betrieben wird, ist uns das Angebot einer Vertretung in dieser Hinsicht nicht mehr möglich. Durch unsere langjährige Erfahrung in diesem Gebiet können wir aber dennoch erfolgreiche Beratungen in den folgenden Bereichen anbieten:

• Studienplatzwechsel
• Studienplatztausch
• Anrechnung von Prüfungsleistungen
• Anfechtung von Prüfungsbewertungen
• Immatrikulation
• Exmatrikulation
• Promotion • Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse

In allen Fragen der Studienplatzvergabe achten wir darauf, dass wir dem Mandanten eine vernünftige und wirtschaftliche Abwägung der Chancen auf einen Studienplatz offenlegen.


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