• Rechtsanwalt Janbernd Wolfering - Prüfungsrecht
    Prüfungsrecht
    Wolfering ⬥ Simons

Prüfungsrecht
Überprüfung/Anfechtung von Prüfungsentscheidungen auf der schulischen u. hochschulischen Ebene.

Einen weiteren Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit bildet die Überprüfung und Anfechtung von Prüfungsentscheidungen auf der schulischen und hochschulischen Ebene.

Die Prüfungsanfechtung und Überprüfung von Zeugnisnoten, schulischen Abschlüssen bis zum Abitur und sonstigen Leistungen im schulischen Bereich sind ständiger Gegenstand der von uns durchgeführten anwaltlichen Beratung. Insbesondere die Überprüfung der Prüfungen in der Abiturprüfung für Externe (nach der PO-Externe-A) durch einen Widerspruch und die damit verbundene Akteneinsicht bildet einen maßgeblichen Teil unserer Spezialisierung.

Die Überprüfung von Prüfungsleistungen in der Weiterbildung und an sonstigen weiteren Bildungseinrichtungen im Rechtsgebiet Prüfungsrecht gehört ebenso dazu wie die Überprüfung von Prüfungsleistungen während des Studiums in den abzulegenden Staatsexamina der Studiengänge sowie Bachelor- und Masterabschlüssen. Wir beraten und vertreten Prüflinge im Prüfungsrecht auch hinsichtlich der Abschlüsse bei der IHK/HWK.

Wir beraten darüber hinaus Studenten und wissenschaftliche Mitarbeiter im Rahmen ihrer Promotion hinsichtlich sämtlich auftretender Probleme des Promotionsrechts und der zu beachtenden Promotionsordnung. Dabei verfügen wir auch über Erfahrungen im Umgang mit dem Vorwurf eines Plagiats in allen Prüfungssituationen.

Bei Prüfungsentscheidungen spielt vor allen die Rügepflicht von Prüfungsverstößen eine entscheidende Rolle, so dass jeder Prüfling vor allem im Fall von besonderen Beeinträchtigungen oder Hindernissen wie z. B. Erkrankung während einer Prüfung, Lärmbelästigung und sonstigen formalen Fehlern möglichst noch am Prüfungstag eine umfassende Rechtsberatung benötigt, um seine Rechte nicht zu verlieren. Deshalb können wir nur empfehlen, unsere Beratungsleistungen noch am Prüfungstag telefonisch einzuholen. Gleichzeitig besteht bereits in der Prüfung selbst eine Rügepflicht, der durch die Aufnahme von Unregelmäßigkeiten in das Protokoll der Prüfung Genüge getan werden kann.

Wir beraten und vertreten auf dem Gebiet des Prüfungsrechts insbesondere zu folgenden Schwerpunkten:

• Zeugnis
• Abschluss
• Täuschung bei Prüfungen
• Notenvergabe
• Bachelorprüfung
• Masterprüfung
• Promotion
• Vorwurf eines Plagiats

Auch auf dem Gebiet des Prüfungsrechts ist es uns ein besonderes Anliegen, die Rechtsdurchsetzung zwar grundsätzlich mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zu betreiben, gleichzeitig den Mandanten über die realistischen Chancen der Prüfungsanfechtung aufzuklären und eine gemeinsame Strategie zu entwickeln.


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