Faktum Schule
Bildungsberatung für Schulen und private Schulträger
Unsere Bildungsberatung Faktum Schule ist die zeitgemäße Antwort auf den wachsenden Beratungsbedarf von privaten Schulträgern, Schülern, Eltern, Lehrkräften und Schulleitern. Viele schulische Problemfelder sind in ein komplexes Umfeld eingebettet. Eine rein anwaltliche Beratung greift oft zu kurz, da neben rechtlichen Fragen zu weiteren Aspekten hoher Beratungsbedarf besteht.
Gründungsberatung für Privatschulen - Ersatzschulinitiativen
Mit der Bildungsberatung Faktum Schule beleuchten wir das wirtschaftliche, soziale und personelle Umfeld freier Schulträger. Die Gründung von Faktum Schule im Jahr 2015 traf offensichtlich einen Nerv, denn seither ist die Nachfrage nach Beratung kontinuierlich gestiegen.
Schulträger brauchen Beratung
Jeder private Schulträger braucht eine solide wirtschaftliche Basis, doch nicht immer sind alle Einflussfaktoren bekannt. Wir begleiten den Schulträger so lange und so intensiv, bis dieser in allen anfallenden Fragen das notwendige Know-how besitzt. Wir beraten freie Schulträger von der Gründung über die Eröffnung bis zur regelmäßigen Haushaltsführung. Im Fokus stehen folgende Themen:
- Gründung einer Ersatzschule
- Gründung einer Ergänzungsschule
- Pädagogisches Konzept
- Ersatzschulfinanzierung
- Erstellung von Jahresrechnung und Haushaltsplan
- Wirtschaftlichkeitsberechnungen
- Raumprogramm
- Durchführung von Inhouse Seminaren zu allen Problemfeldern
Gemeinsam ermitteln wir alle wichtigen wirtschaftlichen Eckdaten. Sie profitieren von erhöhter Planungssicherheit und können ein realistisches Umsetzungskonzept entwerfen.
Konflikten im Schulalltag proaktiv begegnen
Mit der zweiten Säule unseres Beratungsangebots unterstützen wir freie Schulträger auf sozialpsychologischen Feldern. Alle Partner einer Schule – Schüler, Eltern und Lehrer – begegnen im Schulalltag unterschiedlichen Problemen. Oft genannt werden:
- Mobbing
- Burn-out
- Konflikte mit der Schulleitung
- Sonderpädagogischer Förderbedarf und gesundheitsbedingte Einschränkungen
Hier sind zeitige und praxisnahe Lösungen gefragt – Lösungen, um die Ursachen soziodynamischer Probleme zu beheben und den Interessen unserer Kunden gerecht zu werden.
Laufbahnberatung für Schüler und Lehrer
Jede ambitionierte Privatschule sollte ihren Schülern beste Voraussetzungen für eine erfolgreiche Schullaufbahn bieten. Wir beraten Schüler und Eltern zur Schullaufbahn und zu Problemen, die im Schulalltag auftreten. Lehrkräfte sollten Perspektiven zur Ausgestaltung ihrer Lehrerlaufbahn erkennen können. Wir beraten Sie zu den Möglichkeiten, die Laufbahn Ihrer Lehrkräfte mit deren Präferenzen in Einklang zu bringen.
Lehrkräfte begleiten und fördern
Lehrkräfte fühlen sich oft unterschiedlichen Anforderungen und Erwartungen von Schülern, Eltern und Schulleitung ausgesetzt und erleben dies als belastende Erfahrung. Unser Beratungsangebot für Lehrer umfasst:
- Lehrereinsatzplanung
- Mediation in Konfliktsituationen
- Beratung bei Burn-out
Da viele Themen auch gesundheitliche Fragen einschließen, kooperieren wir mit einer erfahrenen Fachärztin.
Beratung für Schulleiter
Schulleiter stehen in einem besonderen Spannungsfeld zwischen den Partnern Schulaufsichtsbehörde, Schulträger und Kollegium. Wir analysieren den Status Quo und bieten auch für diese Gruppe eine individuelle Laufbahnberatung an. Möchten Sie sich näher zu unserem Beratungsangebot informieren? Kontaktieren Sie uns gern per info@faktum-schule.de
Faktum Schule
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Pädagogische Konzepte
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Ersatzschulfinanzierung
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Schulgründung
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Probleme im Schulalltag
- Beratung für Schüler und Lehrer
Internetseite:
www.faktum-schule.de
Ausgabe II - Infobrief
Fördermittel und Unterstützungsmaßnahmen in der Corona-Krise
- Stand 02.04.2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitglieder,
wir haben unseren Infobrief mit für Bildungsträger relevanten Hilfen von vergangener Woche
überarbeitet und ergänzt. Änderungen sind rot markiert. Die bekannten, im letzten Infobrief
versandten, Infos über Maßnahmen sind auf die zentralen Links reduziert worden.
Neu hinzugekommen sind finanzielle Hilfen für soziale Dienstleiter, die gemeinwohlorientierte Weiterbildung und Honorardozenten. (Finanzielle Hilfen IV und V)
Mittlerweile sind für nahezu jedes Förderprogramm FAQ zusammengestellt worden. Gerade diese werden laufend ergänzt und aktualisiert. Teilweise wurden die Fördervoraussetzungen wieder eingeschränkt, bzw. Rückforderungen vorbehalten. Bitte prüfen Sie daher stets die aktuelle Fassung! Die Informationen dieses Newsletters geben den Zwischenstand 02.04.2020 wieder.
Hinweis:
Grundsätzlich gilt, dass Doppelförderungen nicht möglich sind. Ggf. kommen jedoch komplementäre Fördermöglichkeiten infrage. Ersatzschulen sollten bei allen Maßnahmen beachten, dass die Landeszuschüsse nach derzeitigem Stand weiterlaufen. Die meisten Maßnahmen kommen also in der Regel nur für nicht refinanzierte Maßnahmen infrage.
Entlastungsmaßnahmen:
Steuerstundungen und Herabsetzung der Vorauszahlungen
Stundung Sozialbeiträge
Rechtliche Erleichterungen:
- Schutz von Wohnraum- und Gewerbemietern
- Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
- Gesellschaftsrechtliche Maßnahmen
Finanzielle Hilfen I - Personengebundene Leistungen
Neu! Eine Übersicht personengebundener Leistungen findet sich mittlerweile auf der Homepage des Bundesfamilienministeriums:
Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 56)
- Zuständigkeitsbereich des Landschaftsverband Rheinland – mit lesenswerten FAQ.
- Zuständigkeitsbereich des Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Kurzarbeitergeld
Hinweis: Ergänzungsschulen und andere Schulen, die Schulgeld erheben, sollten vor der Beantragung von Kurzarbeitergeld prüfen lassen, ob sich hieraus ggf. ein Ansatzpunkt für Schulgeldrückforderungen ergibt.
Neu! Die FAQ sind umfangreich ergänzt – und die Förderung eingeschränkt – worden. Dringend nachzulesen!
Neu für Arbeitnehmer! Bei Aufnahme einer Nebenbeschäftigung in einem systemrelevanten Bereich bleibt das Nebeneinkommen in der Zeit vom 01.04.2020 bis 31.10.2020 anrechnungsfrei, soweit das Entgelt aus dem Nebeneinkommen mit dem verbliebenen Ist-Entgelt das Soll-Entgelt nicht übersteigt.
Grundsicherung (Arbeitslosengeld II)
Ergänzung! Für Eltern:
Hier kommen gegebenenfalls zwei Hilfsmaßnahmen für Unternehmen bzw. ihre Arbeitnehmer infrage:
Lohnersatz wegen Kita- und Schulschließung. Diese Leistung für erwerbstätige Eltern mit Kindern unter 12 Jahren ist befristet bis zum Ende der Schließung, längstens für sechs Wochen. Der Arbeitnehmer erhält den Lohn in Höhe des Kurzarbeitergeldes, sofern Überstundenguthaben abgebaut sind.
Diese Anpassung gilt ab 01.04.2020 bis September 2020.
Finanzielle Hilfen II - Schutzschild für Unternehmen
Kredite, Bürgschaften und Sofortmaßnahmen für Betriebe und Unternehmen. Die unterschiedlichen Angebote von Bund und Land sind aufeinander abgestimmt.
KfW-Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen
NRW.Bank
Liquiditätssicherung: Bürgschaftsbanken
Finanzielle Hilfen III - Soforthilfe Zuschussprogramm für Kleinstunternehmen, Soloselbständige und freie Berufe
- Antragsmöglichkeiten: NRW-Wirtschaftsministerium.
- Allgemeine Infos: Bundestag - Eckpunkte zur Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige
Neu! Darüber hinaus ist ein Härtefallfonds für kleine Unternehmen und Solo-Selbständige geplant, für die die bisherigen Maßnahmen nicht greifen oder reichen. Verbindliche Informationen sind noch nicht verfügbar.
Neu! Finanzielle Hilfen IV - Soziale Dienstleister und Einrichtungen
Als finanzielle Unterstützung zum Bestandsschutz ist am 27.03.2020 das Sozialschutz-Paket – hier Artikel 10 Sozialdienstleister-Einsatzgesetz – SodEG - verabschiedet worden. Der Sicherstellungsauftrag der öffentlichen Hand für die sozialen Dienstleister und Einrichtungen, die Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern und anderen Gesetzen erbringen, sichert Zuschüsse in Höhe von maximal 75 % des Monatsdurchschnitts zu. Voraussetzung ist, dass die Träger zur Bewältigung der Auswirkungen der Pandemie beitragen. Sie sollen in „geeignetem und zumutbarem Umfang“ Arbeitskräfte, Räumlichkeiten sowie Sachmittel zur Verfügung stellen. Das Gesetz ist aktuell befristet bis zum 30. September 2020.
Der Dachverband informiert laufend über dieses Paket – sollten Sie diese Infos nicht erhalten, melden Sie sich bitte bei uns!
Neu! Finanzielle Hilfen V - Einrichtungen der gemeinwohlorientierten Weiterbildung und Honorardozenten
Die Einrichtungen erhalten in NRW bereits bewilligte gesetzliche Fördermittel weiter, auch wenn Bildungsveranstaltungen wegen der Corona-Pandemie derzeit nicht durchgeführt werden können. Ein Hilfsprogramm für Weiterbildungseinrichtungen ist in Planung. Außerdem können nebenamtliche oder selbständige Honorarkräfte Mittel aus dem der NRW-Soforthilfe 2020 beantragen.
- Land NRW - Hilfe für Solo-Selbstständige: NRW-Rettungsschirm auch offen für Weiterbildung und Kultur
Grundlegende Informationsquellen:
Neu! Mittlerweile haben die Bundesagentur für Arbeit und die G.I.B. für NRW Übersichten zu Finanzhilfen zusammengestellt. Diese entsprichen weitgehend den Infos in diesem Newsletter.
- G.I.B. - Übersicht finanzieller Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen und Selbstständige (pdf)
Hier werden alle staatlichen Corona-Hilfsmaßnahmen aktuell gehalten und gebündelt:
Die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie gibt einen tagesaktuellen Überblick über alle Förderprogramme des Bundes, der Bundesländer und der EU. Geben Sie für Förderprogramme in der aktuelle Krise in die Suchmaske „Corona“ ein; ggf. die Beschränkung der Fördergebiete (NRW und bundesweit).
Quelle: VDP Verband Deutscher Privatschulen Nordrhein-Westfalen e.V. - Mail: info@vdpnrw.de
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