• PRIVATE SCHULEN
    Die Privatschule ist ein wichtiger
    Bestandteil des öffentlichen Schulsystems.

Private Schulen

Die Privatschule ist ein wichtiger Bestandteil des öffentlichen Schulsystems. Als eine gleichberechtigte Säule in der schulischen Bildung untersteht die private Schule dem besonderen Schutz unserer Verfassung. Private Schulen sind aber auch Innovationsträger der schulischen Bildung und treiben die pädagogische Entwicklung mit konstruktiven Konzepten voran. Das Engagement privater Schulträger trägt so auf vielen Feldern dazu bei, die Schule der Dynamik einer sich schnell verändernden Gesellschaft anzupassen.

Die Alternative zur Einheitsschule
In den Einheitsschulen des öffentlichen Schulsystems werden die Schüler nicht zu Individuen herangebildet, sondern zu Einheitsmenschen. In seinem Werk „Durch die Einheitsschule zum Einheitsmenschen?“ beschrieb Bernd Petermann bereits 1974 diese Tendenz. Trotzdem war und ist die Privatschule ideologischen Anfeindungen ausgesetzt. Die Schulbehörden und die Schulpolitik engen die Spielräume des privaten Schulwesens in allen Bereichen ein und behindern die freie Entfaltung der freien Schulangebote.

Private Schulen verdienen Unterstützung
Private Schulträger vertreten wichtige gesellschaftliche Werte. Diese freiheitlichen Werte verteidigen wir aus innerer Überzeugung. Wir unterstützen Sie in ihrem Streben, pädagogische Ziele zu verwirklichen und Ihren pädagogischen Auftrag zu erfüllen. Gern teilen wir unser Wissen mit Ihnen, um Sie in Ihrer Position zu stärken und Ihre Seite zu vertreten.

Schulkompetenz aus erster Hand
Rechtsanwalt Janbernd Wolfering ist Mitglied des Kuratoriums des Verbandes der Privatschulen in Nordrhein-Westfalen (VdP NW). Er setzt sich aktiv für die Anliegen und Ziele privater Schulträger ein. Als langjähriger Seminarleiter und aktiver Gestalter in den Fachgremien des Verbandes ist er mit den Problemstellungen von Schulen in freier Trägerschaft aus nächster Nähe vertraut. Er kennt die Nöte privater Schulträger daher aus erster Hand und setzt sich konsequent für Ihre Anliegen und Ziele ein.

Rechtsanwalt Jakob Simons teilt die Begeisterung für die Unterstützung privater Schulen und ist seit dem Jahr 2022 ebenfalls als Seminarleiter für den Verband tätig.

Gründungsberatung für Privatschulen & Ersatzschulinitiativen
Seit dem Jahr 2015 unterstützen wir Gründungsinitiativen für private Ersatzschulen und Ergänzungsschulen durch unsere anwaltliche Beratung. Im Spannungsfeld zwischen päagogischer Anspruch und behördlichen und gesetzlichen Genehmigungsvoraussetzungen finden wir durch die gute und gewachsene Zusammenarbeit mit den verschiedenen behördlichen Entscheidern Lösungen zur Überbrückung etwa auftretender Schwierigkeiten in der Gründungsphase. Wir begleiten Gründungsinitiativen gerne ab dem ersten Tag, steigen aber auch ebenso gerne in ein bereits laufendes Projekt ein. Dabei die einzuhaltenden Fristen und formal ja im Blick, sind aber gleichzeitig auch für die Umsetzungen pädagogischer Konzepte gern Ansprechpartner.

Beratung von bestehenden Schulträgern
Jeder private Schulträger braucht eine solide wirtschaftliche und rechtliche Basis, doch nicht immer sind alle Einflussfaktoren bekannt. Wir stehen daher allen Schulträgern beratend ausführlich zur Seite, beantworten Einzelfragen oder bearbeiten gemeinsam mit dem Schulträger größere Themenfelder. Wir beraten und vertreten mehr als 60 Schulträger aller Schulformen, die uns Ihr Vertrauen schenken.

Im Fokus stehen nach unserer Erfahrung folgende Themen:

  • Umfassende Beratung im Rahmen der Gründung von privaten Ersatzschulen und Ergän-zungsschulen
  • Vertretung im Verfahren zur Genehmigung von Ersatzschulen und Ergänzungsschulen
  • Ersatzschulfinanzierung
  • Beratung in allen rechtlichen Fragen der Haushaltsführung von Ersatzschulen
  • Prüfung der Bescheide zu den Jahresrechnungen der Ersatzschulen
  • Antragsverfahren Raumprogramm Ersatzschule
  • Antragsverfahren Festsetzung des Mietzinses Ersatzschule
  • Genehmigung der Unterrichtstätigkeit von Lehrkräften
  • Refinanzierung des Lehrkräftepersonals von Ersatzschulen
  • Beamtenrechtliche Besoldung und Einstufung von Planstelleninhabern
  • Zurruhesetzung von Planstelleninhabern
  • tarifrechtliche Eingruppierung und Einstufung von Lehrkräften
  • schulrechtliche Prüfung des pädagogischen KonzeptesEinhaltung des Sonderungsverbotes durch Ersatzschulen
  • Gesellschaftsverträge und Vereinssatzungen für Ersatzschulen
  • Gründung Förderverein/fördernde gGmbH
  • Schulträgerwechsel und Übertragung von Ersatzschulträgern
  • Verfahren Rücknahme der Genehmigung und Auflösung von Ersatzschulen
  • Schulverträge
  • Arbeitsverträge und Planstelleninhaberverträge
  • arbeitsrechtliche Beratung von Ersatzschulträgern

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